Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung
von Zimmern und alle damit im Zusammenhang stehenden Bewirtungen und sonstigen, von den Parteien schriftlich vereinbarten Besorgungen.

2. Ist der Leistungsnehmer ( Hotelgast ) nicht gleichzeitig Reservierender

oder Veranstalter, so ist Vertragspartner derjenige, welcher die Reservierung der schriftlich definierten Leistungen und der sonstigen damit verbundenen Vereinbarungen bestätigt ( Buchender ). Leistungsnehmer / Hotelgast, Reservierender und Veranstalter haften für alle vom Hotel erbrachten Leistungen als Gesamtschuldner.

3. Der Abschluss eines Reservierungsvertrages verpflichtet die Vertragsparteien

zur Durchführung dieses Vertrages, unabhängig davon, auf welche Dauer die Reservierung erfolgt ist. Der Vertrag kann vom Buchenden einseitig nur unter folgenden Bedingungen gelöst werden: Bei der Abbestellung einzelner Zimmer oder der gesamten Reservierung werden in Rechnung gestellt:

  • Stornierung bis zu 42 Kalendertage vor Anreisedatum: kostenlos
  • Stornierung 41-15 Kalendertage vor Anreisedatum: 50% der vereinbarten Leistung
  • Stornierung 14 Kalendertage vor Anreisedatum: 80% der vereinbarten Leistung

4. Das Hotel wird sich bemühen,

nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt eine andere Vermietung, so entfällt die Pflicht zur Zahlung. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Kapazitäten hat der Leistungsnehmer für die
Dauer des Vertrages den unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelungen gerechneten Betrag zu zahlen. Dem Leistungsnehmer bzw. Veranstalter ist es unbenommen, dem Hotel einen geringeren Schaden nachzuweisen.

5. Die Reservierungsdaten sind für beide Parteien bindend.

Das Hotel behält sich vor, die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten, wenn der Leistungsnehmer nicht am ersten Tag des Reservierungsdatums bis spätestens 18:00 Uhr eintrifft. Das Hotel behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Zimmer auch in andere, gleichwertige Hotels innerhalb von 20 km umzubuchen, sofern dies buchungsbedingte Gegebenheiten erforderlich machen.

6. Reservierte Zimmereinheiten stehen dem Leistungsnehmer

nur zu dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Spätestens 14 Tage vor dem Anreisedatum ist dem Hotel die Namensliste der anreisenden Gäste zu übermitteln. Für den Fall, dass die Namensliste nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt, ist das Hotel ohne die Setzung einer Nachfrist berechtigt, die Zimmer teilweise oder ganz anderweitig zu vermieten.

7. Kommt bis zum Ablauf

einer dem Leistungsnehmer eingeräumten Option zur Anmietung von Zimmern ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 1 nicht zustande, gilt:

  • ist das Hotel ( Anbieter ) frei aller Verpflichtungen und gibt die Zimmerkontingente ohne Setzung einer Nachfrist in den freien Verkauf.
  • werden weitere Vertragsverpflichtungen seitens des Reservierenden/Vertragspartners nicht termingerecht erfüllt, so ist das Hotel ohne die Setzung einer Nachfrist berechtigt, die bis dahin reservierten Zimmerkapazitäten anderweitig zu vermieten.

8. Falls nichts anderes vereinbart,

gelten die Preise pro Person einschließlich der gesetzlichen MwSt. Eine Erhöhung der MwSt. geht zu Lasten des Leistungsnehmers.

9. Sollte der Leistungsnehmer in dem Zeitraum

zwischen Vertragsabschluß und Leistungs-inanspruchnahme erhebliche Bestandteile des Vertrages durch Teilstornierungen von Leistungen und / oder Zimmerkapazitäten in der Form ändern, dass eine wirtschaftliche Vermietung der ihm überlassenen Räumlichkeiten aus kaufmännischer Sicht nicht mehr zu vertreten ist, so behält sich das Hotel das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages vor.

10. Die aus den Leistungen entstehenden Rechnungen

sind bei Abreise zu zahlen ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung.

11. Das Hotel haftet für den Verlust oder Beschädigung

mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit das Hotel für Dritte einzustehen
hat, haftet das Hotel nur, soweit ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des Hotels wird ausdrücklich auf die Leistungen der Hotel - Haftpflichtversicherung beschränkt.Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das Hotel nur, wenn sie im Hotelsafe verwahrt werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder
Unterbrechung des Hotelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streiks, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer etc. verursacht werden, ist ausgeschlossen.

12. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen

dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Vertragsänderungen oder Streichungen sind ohne schriftliche Bestätigung des Hotels nichtig. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt, die der wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen.